Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das neue Verpackungsgesetz hat die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst. Das Gesetz behandelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen.
Das Verpackungsgesetz betrifft alle Hersteller, Händler und Importeure die gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringen. Auch Onlineversender sind davon betroffen.
Es wird zwischen diversen Verpackungen unterschieden:
- Verkaufsverpackungen
- Serviceverpackungen
- Versandverpackungen
- Umverpackungen
- Transportverpackungen
Jeder, der laut Verpackungsgesetz Verpackungen in Verkehr bringt (auch in Form von Werbeartikeln), muss sich bei einer zentralen Stelle (Zentrale Stelle Verpackungsregister) registrieren und einem Rücknahmesystem (Duales System) anschließen. Bei der Zentralen Stelle müssen die verwendeten Verpackungsmengen angegeben und lizensiert werden.
Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden bzw. zu verringern. Verpackungen sollten zumindest erneut verwendet oder möglichst hochwertig recycelt werden.